1.ALLGEMEINES
Die nachfolgende Baubeschreibung gibt die wesentlichen Qualitätsmerkmale des geplanten Bauvorhabens Q2 wieder. Die Bauausführung berücksichtigt die einschlägigen DIN-Vorschriften sowie die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Für das Gebäude wird ein EnEV-Nachweis und Energiepass erstellt.
2.GEBÄUDEKONZEPTION
Das Objekt wird in massiver Bauweise mit 6 Vollgeschossen errichtet, nicht unterkellert. Im Erdgeschoss (Ebene 0) sind u.a. das Foyer (Eingang), die Technikräume und die beiden Garagen bzw. deren Zugang zum Treppenraum untergebracht. Das Gebäude wird über ein Treppenhaus und eine Aufzugsanlage erschlossen. Im 1.- 5. Obergeschoss (Ebenen 1-5) befinden sich die 23 Wohnungen sowie die Abstellräume.
Alle Wohnungen verfügen über einen südlich ausgerichteten Balkon, bzw. Loggia oder eine Dachterrasse.
Die Eingänge in das Gebäude, wie auch die Terrassentüren der als „barrierefrei“ gekennzeichneten Wohnungen, sind schwellenarm geplant. Die als „barrierefrei“ gekennzeichneten Wohnungen werden in Anlehnung an die Forderungen der Hamburger Bauordnung ausgebildet und nicht vollumfänglich nach DIN 18040 ausgestattet.
Jede Wohneinheit erhält einen separaten Abstellraum außerhalb der Wohnung auf gleicher Ebene.
Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt von der anliegenden Straße „Möwenburgstraße“ aus. Die einzelnen Verkehrsflächen auf dem Areal „Nordhafenquartier“ sind Privatstraßen bzw. -wege.
3.BAUKONSTRUKTION
Die Gründung des Gebäudes erfolgt als Tiefengründung gem. Statik.
Geschossdecken werden aus Stahlbeton ausgeführt. Die Außenwandkonstruktion setzt sich aus den tragenden Kalksandsteinelementen und einem feinkörnigen Wärmedämmverbundsystem zusammen.
Wohnungstrennwände werden als einschalige Wand aus Kalksandstein und/oder Stahlbeton (d mind. 30 cm) bzw. zweischalig aus Kalksandstein und Trennfuge mit Mineralwolle ausgeführt. Sonstige tragende und aussteifende Wände werden entsprechend den statischen Berechnungen aus Kalksandsteinmauerwerk oder Stahlbeton erstellt. Gemauerte Wände in den Ebenen 1-5 (Wohnungsebenen) erhalten raumseitig einen Gipsglattputz, Oberflächenqualität Q3. Nichttragende Innenwände werden aus Kalksandsteinelementen (d ca. 11,5 cm) bzw. in Teilbereichen wie in den Plänen verzeichnet als zweilagig beplankte Gipskartonständerwände (d ca. 10/12,5 cm) – sofern erforderlich feuchtraumgeeignet – mit Dämmeinlage erstellt. Die Oberflächen der Gipskartonständerwände werden malerfertig gespachtelt.
Das Haus erhält eine Flachdachkonstruktion. Die Abdichtung erfolgt mit Bitumenschweißbahnen, die obere Dachebene ist mit einer Kiesschüttung versehen. Die Wärmedämmung wird entsprechend der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Wärmeschutzverordnung ausgeführt. Treppenläufe im Treppenhaus als Stahlbetonfertigteile mit schallentkoppelter Auflagerung.
4.AUFZUG
Im Treppenhaus wird ein Personenaufzug mit einer Tragkraft von mind. 1.000 kg eingebaut. Kabinenmaße ca. 1,10 x 2,10 m.
5.ELEKTROINSTALLATIONEN
Die Stromversorgung erfolgt aus dem Versorgungsnetzbetreibernetz, Zählerschränke, Sicherungsverteilungen, Versorgungssysteme, Kabel, Leitungen und Leerrohre werden gemäß VDE-Vorschriften installiert. Wohnungsbestückung gemäß 1-Sterne-Standard nach RAL, Schalterprogramm eines Markenherstellers in Polarweiß. Video-Gegensprechanlage für die Haustür mit Farbdisplay.
6.HEIZUNGSANLAGE
Die Wärmeversorgung erfolgt mittels umweltschonender Fernwärme. Sämtliche Räume der Wohnungen (außer Abstellräume) werden mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Der anfallende Wärmebedarf (Heizlast) ist gemäß DIN EN der einzelnen Räume ausgelegt. Die Vollbäder und Duschbäder erhalten zusätzlich einen Handtuchheizkörper.
7.WASSERINSTALLATION/LÜFTUNG
Grundleitungen/Abflussrohre aus Kunststoff- oder SML – Rohren. Fallleitungen aus Kunststoff-/ bzw. Guss-Rohren, mit RAL-Gütezeichen, frei über Dach entlüftet, Reinigungsöffnungen möglichst frei zugänglich. Die Einzelanschlussleitungen aus HT-Rohr mit einer Körperschallisolierung. Die Verlegung innerhalb der Wohnungen erfolgt verdeckt in den Vorwänden bzw. im Fußbodenaufbau.
Anschluss an das Trinkwassernetz. Rohrverteilung der Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitungen entsprechend Erfordernis. Steigstränge mit Absperr- und Entleerungseinrichtung. Hauptverteilungen und Steigstrang aus Edelstahl bzw. Kunststoff (Mehrschichtverbundrohr) – Rohrleitungen in Wand- und Deckendurchführungen mit Brandschutzisolierschalen ummantelt, Wohnungsverteilung im Haus mit Kunststoffrohr (Mehrschichtverbundrohr).
Dämmung der Rohrleitungen gem. EnEV aus Mineralwolle bzw. Kompaktdämmhülsen.
Erdgeschosswohnungen und die Wohnungen in der obersten Ebene erhalten einen Außenwasseranschluss.
Alle innenliegenden Voll- bzw. Duschbäder, WC´s oder Abstellräume mit Stellmöglichkeit für Waschmaschine / Trockner erhalten eine mechanische, dezentrale Lüftung. Durch die Grundstufe der Lüfter mit zeitweisem Abluftbetrieb wird eine minimale Grundlüftung gewährleistet. Eine Bedarfslüftung bei intensiver Raumnutzung ist jederzeit zuschaltbar. Die Zuluft wird über Außenluftdurchlasselemente in den Fenstern bzw. Fassade gewährleistet.
8.ESTRICH UND BÖDEN
Schwimmender Estrich auf Wärme- bzw. Trittschalldämmung in allen Wohnungen. Wohnräume: Sämtliche Wohnräume werden mit Parkett ausgestattet; Sockelleisten in Weiß umlaufend. Bäder und Abstellräume: Fliesen. Ebene 1-4 Terrassen, Balkone, Loggien: Terrassendielen aus Holz-Polymer-Werkstoff (WPC) als geriffelte Bohle, Dachterrassen Ebene 5: Terrassenplatten in Splittbett auf Dränmatte.
9.FENSTER – UND TÜRENELEMENTE
Kunststofffenster (Mehrkammersystem) mit 3-Scheiben – Isolierverglasung, je Raum mindestens ein Flügel mit Drehkippbeschlag, auch als Balkon- bzw. Terrassentür. Die Verglasung wird entsprechend Nachweisführung zur EnEV in Teilen als Sonnenschutzverglasung ausgeführt. Alle Elemente, die zu Loggien/Terrassen oder Dachterrassen ausgebildet sind, werden als Aluminium-Fenster mit 3-Scheiben – Isolierverglasung ausgebildet. Notwendige Absturzsicherungen für bodentiefe Fenster als VSG-Verglasung in seitlichem Rahmen, oberseitig Edelstahlprofil als Kantenschutz.
10.SONNENSCHUTZ
Der Sonnenschutz wird im Standard über Sonnenschutzglas gem. Nachweisführung EnEV gewährleistet. Alle gen Süden und Westen ausgerichteten Fenster erhalten Raffstores außenliegend.
11.TÜREN
Hauseingangstür als Metall-Glas-Konstruktion, pulverbeschichtet, mit elektrischem Türöffner. Wohnungseingangstür mit Schallschutzanforderung und mit Obentürschließer. Innentüren innerhalb der Wohnung als Röhrenspantür mit Weißlackoberfläche (gem. Grundriss in Teilen mit Seitenteil aus Glas).
12.MALERARBEITEN
Betonwandflächen in den Wohnungen gespachtelt (wo technisch erforderlich gegebenenfalls geputzt) und gestrichen, Innenwände in Trockenbauweise gespachtelt und gestrichen. Mauerwerkswände in den Wohnungen geputzt (Q3) und gestrichen. Die Innenwände der Wohnungen werden mit einem waschbeständigen weißen Anstrich versehen. Deckenuntersichten in den Wohngeschossen werden mit Malervlies versehen und gestrichen.
13.FASSADE
Wärmedämmverbundsystem mit Wärmedämmung gemäß Wärmeschutznachweis und systemzugehörigem Putzsystem. Im Sockelbereich Ebene 0, wie auch an Sockelbereichen der Balkone/Loggien und Dachterrassen Perimeterdämmung. Brandschutzriegel entsprechend Herstellervorschrift aus Mineralwolle. Putzsystem mit Körnung ≤ 3 mm auf mineralischer Basis. Anstrich der Putzfelder weiß. Gemäß Ansichtsdarstellung sind Teilbereiche mit Klinkerriemchen abgesetzt. Farbton und Ausführung analog nebenstehendem Gebäude Q1. Der Sockelbereich bzw. der überwiegende Teil der Fassade der Ebene 0 wird mit einem dunklen Klinkerriemchen abgesetzt.
14.AUSSENANLAGEN
Die Außenanlagen werden gemäß genehmigtem Freiflächengestaltungsplan erstmalig ausgeführt. Neben dem Einfahrtsbereich zu den Stellplätzen werden die fußläufigen Wege und Grünflächen hergestellt.
Es ist geplant, die nicht bebauten Grundstücksflächen für Stellplätze, Zuwegung, Rasenflächen und Bepflanzungen vorzusehen. Hier finden sich entsprechend Außenanlagenplanung auch Fahrradstellplätze und 10 PKW-Besucherstellplätze.
15.ALLGEMEINE HINWEISE
Änderungen, soweit sie sich technisch oder wirtschaftlich als zweckmäßig bzw. notwendig erweisen, behält sich der Bauträger vor. Sie dürfen sich nicht wert- und gebrauchsmindernd auf das Vertragsobjekt auswirken und müssen dem Käufer zumutbar sein. Der Festpreis ändert sich dadurch nicht. Jegliche in den Plänen dargestellte Einrichtungsgegenstände sind nicht im Leistungsumfang des Bauträgers enthalten.
Eventuelle farbige Abbildungen der Pläne bzw. der Visualisierungen sind als künstlerische Illustration zu verstehen. Dieses gilt insbesondere für Boden- und Wandbeläge, Möbel, Sanitärobjekte, Gebäudehülle und die Außenanlagen. Für die Art und den Umfang der Ausführungen sind allein die beurkundeten Verträge mit Anlagen (Baubeschreibung, Lageplan, Grundriss, etc.) verbindlich.